Lizenzpartnervertrag

Gegenstand dieses Vertrags ist die Lizenz zum Verkauf sowie der kundenspezifischen Anpassung von Video Widgets auf Webseiten, nach der von SaySoftware (hier als “SAYSW”, “wir” oder “uns” genannt) entwickelten und verfügbar gemachten Technologie. Der Lizenznehmer erlangt für die Dauer der Laufzeit den Status zum Certified-SAYSW-Partner.

Das Partnersystem besteht aus folgenden Elementen:

  • Ausbildung der Kompetenzen des Partners
  • Unterstützung beim Aufbau eines Kundenstamms
  • Bereitstellung von Methoden zur Kunden-Akquise
  • Vergütung von Verkäufen anhand wiederkehrender Provisionen
  • Lizenzierung als Certified-SAYSW-Partner (Website-Badge)
  • Lizenzierung für technische Eingriffe in unsere Software
  • Bereitstellung von Ressourcen (z. B. Demo Accounts, Reseller-Shop-API) und Werbematerialien

Das Partnersystem verfolgt das Ziel, einheitlich am Markt aufzutreten, um durch einen gemeinschaftlichen Fortschritt und die flächendeckende Bearbeitung, den Systemteilnehmern (im folgenden “Partner” genannt) den Zugang zu Kunden zu erleichtern. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Parteien zu gewährleisten, erkennen diese an, die Regelungen ausnahmslos einzuhalten und sich aktiv an der Kooperation zu beteiligen.

Leistungen

(1) SAYSW wird durch eine Ausbildung und Beratung sicherstellen, dass der Partner die nötige Kompetenz aufbaut, damit er bei seinen Kunden in der Lage ist, die von SAYSW bekannte Qualität in vereinbarter Form zu liefern. Die Ausbildung umfasst technische, methodische, kaufmännische, vertriebliche und strategische Aspekte, die in diesem System vereinheitlicht sind und permanent erweitert sowie verbessert werden dürfen. 

(2) Die Leistungen des Vertrags werden grundsätzlich als individuelle, nach Kundenspezifikation erbrachte Leistung ausgeführt und sind vom Widerruf ausgeschlossen. SAYSW ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

(3) Die Bereitstellung der Lizenz-, Ausbildungs- und Trainingsmaterialien erfolgt zumeist unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Partner Login, Email, Messenger), ist aber darauf​ nicht beschränkt.

(4) Zudem wird SAYSW dem Partner die benötigten Vertriebsmaterialien und Werbemittel kostenlos zur Verfügung stellen.

Provisionen

(5) Der Partner erhält eine zu vereinbarende, wiederkehrende Vergütung für die Vermittlung von Kunden, die anteilig als Provision gezahlt wird. Die Höhe der Provision ist abhängig von der Laufzeit dieses Vertrags sowie den vereinbarten Umsatzzielen. Die Provision wird solange wiederkehrend gezahlt, solange der Kunde die vom Partner vermittelte Leistung bezieht.

(6) Die Zahlungen erfolgen durch Digistore24 als unabhängigen Zahlungsanbieter auf ein zu benennendes Bankkonto. Der Partner erstellt sich zu diesem Zweck bei Digistore24 ein Affiliate-Konto und teilt uns seine ID mit, damit wir diese für den gültigen Provisionssatz freischalten können. Sollte der Partner unsere Dienste auf eigene Rechnung vertreiben, wird er über seinen Partnerzugang die erforderlichen Kundenkontos anlegen und erhält regelmäßig für seine Verkäufe eine Sammelrechnung, in der die Provisionszahlungen bereits verrechnet sind.

Vertragsbedingungen

(7) Abweichende Bedingungen des Partners werden nur akzeptiert, wenn diese durch SAYSW schriftlich bestätigt wurden.

(8) Für die Inhalte der Lizenz sowie Ausbildung ​steht SAYSW ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Insbesondere schulden​ wir nicht die Erbringung eines Werks.

(9) Die Inhalte und Darstellung unserer Angebote auf Webseiten, in Werbeanzeigen (z. B. in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, u. Ä.) oder in anderen Formen, werden diesem Vertragsinhalt nicht zu Teil gelegt.

(10) Ergebnisse früherer Erfolge gelten ​lediglich als Erfahrungswerte. Dem Partner ist bewusst, dass hieraus keine Garantie zur Erreichung ​prognostizierter Resultate ​geschuldet wird.

(11) Für die Nutzung unserer Produkte, unserer Webseiten und Internetangebote gelten die jeweilig ausgewiesenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.

Vertragsschluss

(12) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Partner nach mündlicher oder schriftlicher Absprache als solcher aktiv wird und/oder von uns seine Zugangsdaten für den Partnerbereich erhalten hat. Fernmündlich geschlossenen Verträgen kommen durch eine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien zustande.

(13) SAYSW ist nur verpflichtet, die Vertragsinhalte in schriftlicher Form an den Partner zu übersenden, wenn abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Rechte und Pflichten

(14) Durch Annahme des Vertrags versichert uns der Partner, Unternehmer gemäß § 14 BGB zu sein und diesen ausschließlich aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit abzuschließen.

(15) Der Partner hat das Recht die Markennamen von SaySoftware für die Dauer des Vertrags gegenüber seinen Kunden und Interessenten zu verwenden, sowie sich als nicht-exklusiver Certified-SAYSW-Partner darzustellen, um dadurch unsere Produkte entsprechend der Vorgaben zu präsentieren und zu verkaufen.

(16) Der Partner ist in diesen Tätigkeiten rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer und wird diese Stellung in seiner Kommunikation (Impressum, Emails, usw.) dokumentieren.

(17) Der Partner erklärt sich zur regelmäßigen Teilnahme der Ausbildung bereit und wird die enthaltenen Aufgaben​ zeitnah umzusetzen.​ Ein ​höflicher Umgang​ mit anderen Partnern wird vorausgesetzt. Der Partner verpflichtet,​ ​sich dazu unsere Interessen​ zu wahren und kann von der Teilnahme an​ Gruppen vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, ​sofern er die Interessen von SAYSW verletzt oder beeinträchtigt. Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, Kunden von ​SAYSW oder anderen Partnern abzuwerben.

(18) Der Partner wird die hier eingeräumten Rechte und Leistungen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausüben und nutzen. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung ist es dem Partner gestattet, den Vertrag auf eine Personengesellschaft (KG, BGB, OHG), eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) oder andere Dritte Parteien zu übertragen, diese zu beteiligen oder Ansprüche abzutreten.

(19) Der Partner wird SAYSW in der Werbung und zur Kennzeichnung seiner geschäftlichen Tätigkeit, entsprechend unserer Vorgaben im Ausbildungsprogramm verwenden. Ferner sichert er zu, bei der Wahl seines Firmennamens nicht unsere eigentümlichen Namensbestandteile zu verwenden.

(20) Der Partner wird auf eigene Kosten sämtliche Pflichten erfüllen, welche die Beachtung aller seines Betriebs betreffenden gesetzlichen Verordnungen, Bestimmungen oder Verfügungen öffentlich-rechtlicher sowie zivilrechtlicher Art mit sich bringen. Er ist allein selbst dafür verantwortlich, dass alle behördlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

(21) Der Partner verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der durch die Ausbildung übermittelten Informationen als Geschäftsgeheimnisse streng geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Seinen Mitarbeitern wird er nur die Teile des Wissens oder solche Betriebsgeheimnisse weitergeben, die von seinen Mitarbeitern für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt werden.

(22) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ferner wird der Partner das ihm von SAYSW übermittelte Wissen nicht für andere Zwecke als zur Anwendung der hier vereinbarten Kooperation nutzen.

(23) Der Partner stellt ausschließlich ​Materialien (z. B. Bilder, Texte und andere Medien) zur Verfügung, welche frei von Rechten Dritter sind. SAYSW wird von etwaigen Ansprüchen Dritter durch den Partner vollständig freigestellt, wenn geistiges Eigentum Dritter durch seine Übermittlung verletzt wurde.

(24) Öffentliche Bewertungen ​auf ​Internetseiten​ werden nur nach Rücksprache im gegenseitigen Einvernehmen abgegeben, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündliche oder symbolisch (z. B. Likes, Daumen, Sterne) erfolgen. Der Partner erklärt sich bereit, auch nach Beendigung des Vertrags, abgegebene Bewertungen auf unsere schriftliche Anforderung dauerhaft zu entfernen, wenn diese im Zusammenhang mit der Kooperation stehen.

(25) Der Partner verpflichtet sich, keine Produkte anzubieten oder zu verkaufen, die mit den SAYSW-Diensten im Wettbewerb stehen und kein konkurrierendes Unternehmen zu entwickeln, zu betreiben oder zu besitzen.

Eigentumsverhältnisse

(26) Der Partner ist für die Anschaffung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsgeräte (PC, Internetanschluss sowie Büro-, Studio- und Kameraausstattung) selbst verantwortlich. Er trägt selbst die Anschaffungskosten und wählt die Geräte nach einer von SAYSW zur Verfügung gestellten Liste mit Empfehlungen aus. 

(27) Die Daten von angeworbenen Kunden durch den Partner, werden vom Partner selbst verwaltet und nicht an SAYSW weitergegeben.

(28) Der Partner erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht für die im passwortgeschützten ​Kundenbereich ​hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der hinterlegten Inhalte ist​ ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gilt eine angemessene durch SAYSW festzusetzende sowie im Streitfall vom Gericht zu prüfende Vertragsstrafe als verwirkt.

(29) Ein Nutzungsrecht​ für​ Werbe​anzeigen, Videos, Bilder und Texte, die von SAYSW erstellt wurden, gilt nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung oder Zustimmung.

Zahlung

(30) Preisangaben ​erfolgen grundsätzlich netto exklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind verbindlich.

(31) Der Partner ist vorleistungsverpflichtet, die vereinbarte Gebühr in vollständiger Höhe, unmittelbar nach Vertragsschluss zu zahlen. 

(32) Die Leistungserbringung von SAYSW erfolgt zu den ​mit dem Partner festgelegten Zeitpunkten in Teilleistungen, soweit diese für ​den Partner zumutbar sind.

(33) Die Leistungsfrist beträgt ​​zehn (10) Werktage und beginnt ​durch Eingang der Zahlung sowie Erfüllung der Mitwirkungspflichten, wie etwa der Übermittlung der notwendigen Daten.

(34) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen SAYSW dazu, die Leistungserbringung zu verzögern.

(35) Sollten die Zahlungsverpflichtungen des Partners mehr als 4 Wochen in Verzug liegen, sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder seinen Zugang zum Partnersystem dauerhaft zu sperren. Gegen unsere Ansprüche kann der Partner nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

(36) Ein etwaiger Zahlungsverzug entbindet jedoch nicht von der noch bestehenden Zahlungsverpflichtung. Verbleibende Gebühren werden bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz geltend gemacht. Eine Zahlungsverpflichtung gilt in Verzug, sobald diese nicht innerhalb von vier (4) Wochen eingegangen ist, nachdem der Partner die Rechnung erhalten hat. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte Summe des Vertrages in voller Höhe zuzüglich Zinsen sowie eventueller Mahngebühren sofort fällig.

(37) Eine Rechnung wird von uns bei Bedarf auf Anforderung (z. B. per Email) ausgestellt, in der die dafür nötigen Rechnungsdaten anzugeben sind.

Laufzeit

(38) Sofern die Parteien keine Vertragslaufzeit​ vereinbaren, gilt eine feste zwölfmonatige (12) Laufzeit.

(39) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird.

(40) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jeweils 90 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich zu kündigen.

(41) Zahlungsverpflichtungen bleiben bei Kündigung ebenfalls bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen, insbesondere auch dann, wenn die Kündigung aus wichtigen Gründen fristlos erfolgt oder ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird. Ein wichtiger Grund wäre die Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit, ein Insolvenzverfahren des Partners oder ein Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen.

Haftung

(42) Die Haftung von SAYSW beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

(43) Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass die maximale Haftung von SAYSW nicht den Betrag übersteigt, den er SAYSW in den neunzig (90) Tagen unmittelbar vor dem Datum, an dem er zum ersten Mal einen Anspruch geltend macht, bezahlt hat.

(44) Verletzt SAYSW fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die uns der Vertrag nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung durch SAYSW ausgeschlossen. 

(45) SAYSW haftet insbesondere nicht für Schadensersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Partners, gleich welcher Art, geltend gemacht werden.

(46) Der Partner trägt dafür Sorge, berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter zu erfüllen, um somit jegliche Image-Schäden seitens SAYSW auszuschließen.

(47) Zur Abdeckung von Schadensersatzforderungen verpflichtet er sich, eine ausreichende Versicherung abzuschließen.

(48) Unabhängig einer Versicherung hat der Partner SAYSW von allen Ansprüchen Dritter Parteien freizustellen, die aus seinen Geschäftstätigkeiten gegen SAYSW geltend gemacht werden. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die zur Wahrung der Rechte von SAYSW entstehen, werden vom Partner vollumfänglich vom Partner getragen, insofern wir unser vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. 

(49) Der Partner betreibt sein Gewerbe nach diesem Vertrag auf eigene Rechnung und Gefahr.

Datenschutz

(50) Der Partner bestätigt ​die Datenschutzerklärung von SAYSW vor Inanspruchnahme ​sämtlicher Dienste zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben​.

(51) Der Partner willigt widerruflich​ ein, durch uns jederzeit kontaktiert oder benachrichtigt zu werden. Zu diesem Zweck werden wir seine personenbezogenen Daten speichern und diese entsprechend der bekannten Datenschutzerklärung behandeln.

Schlussbestimmungen

(52) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vorschrift zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht. Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsführerebene, anstreben.

(53) Die in dieser Vereinbarung verwendeten Abschnittsüberschriften dienen nur der Bequemlichkeit und haben keine rechtliche Bedeutung. Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

(54) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. 

(55) Für Inhalt und Richtigkeit der an ​uns übermittelten Daten ist ausschließlich der Vertragspartner selbst verantwortlich.

(56) Die Vertragssprache ist Deutsch. (Stand: 30. April 2020)